Die Corona-Krise stellt Unternehmen auf der ganzen Welt vor Herausforderungen betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Natur, wie wir sie bisher nicht kannten. Die gute Nachricht: Eine Vielzahl an Zuschüssen, Krediten und Soforthilfen von Bund und Ländern, Banken und Fördermittelinstituten hilft Ihnen dabei, die Liquidität Ihres Unternehmens in der schweren Zeit schnell und unkompliziert zu erhöhen. Doch welches der zahlreichen Hilfsprogramme ist nun das richtige für Ihr Unternehmen? Wo beantragen Sie welche Unterstützung? Und wie erhalten Sie Förderung für die in Anspruch genommene Steuer-, Rechts- oder auch Unternehmensberatung?
Bei Ihren Fragen und organisatorischen Hürden stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung gerne zur Seite. Schließlich birgt ein schwieriger Weg auch immer neue Chancen und Möglichkeiten. Lassen Sie uns diese gemeinsam finden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Fördermöglichkeiten für betroffene Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie Ihre Ansprechpartner bei acontax. Für ein Erstgespräch zur individuellen Beratung setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung – ganz kostenlos und unverbindlich.
Als Ausläufer der vom Bund mit Konjunkturpaket vom 03.06.2020 zur Verfügung gestellten Mittel zur Überbrückungshilfe I wird nun in einer zweiten Phase der Antrag auf Überbrückungshilfe II möglich sein.
Die Antragstellung wird, analog zur Überbrückungshilfe I, über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die weiteren Regelungen zur Überbrückungshilfe I wurden für die Überbrückungshilfe II ausgeweitet sowie die Voraussetzungen herabgesetzt. So wird für die zweite Phase branchenübergreifend jeder Soloselbstständige sowie jedes kleine und mittelständische Unternehmen antragsberechtigt sein, wenn entweder
vorliegt und zudem der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum mindestens 30 % beträgt.
Auch die Förderhöhe wurde wie folgt angepasst:
Die Förderhöhe richtet sich nach den o. g. Fördersätzen in Höhe der förderfähigen Fixkosten. Die Definition der förderfähigen Fixkosten entspricht der Festsetzung bei der Überbrückungshilfe I, somit umfassen diese:
Neu ist auch: Eine Obergrenze für kleine Unternehmen mit bis zu fünf bzw. zehn Mitarbeitern von bisher 9.000 EUR bzw. 15.000 EUR entfällt. Somit gilt für alle Betriebe die maximale Förderhöhe von 50.000 EUR pro Monat, mithin 200.000 EUR für den Zeitraum September bis Dezember.
Eine übersichtliche Zusammenfassung aller wichtigen Daten sowie die gemeinsame Pressemitteilung von Bund und Land stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung:
Gerd Carstensen
Steuerberater
Geschäftsführender Gesellschafter
g.carstensen(at)acontax.com
Unternehmen, die von Corona-bedingten Arbeitsausfällen oder Betriebsschließung betroffen sind, soll mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ der Zugang zur Kurzarbeit vereinfacht werden. Was bedeutet Kurzarbeit für Arbeitgeber und -nehmer? Welche Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen erfüllen, um einen Anspruch auf KUG erheben zu können? Hier finden Sie erste Antworten auf Ihre Fragen sowie Formulare, die Ihnen den Ein- und Umstieg erleichtern.
Lena Matthiesen
Steuerfachangestellte
Fachassistentin Lohn & Gehalt
l.matthiesen(at)acontax.com
Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden ein BMF-Schreiben abgestimmt, mit dem betroffene Steuerpflichtige mit konkreten steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden. Welche steuerlichen Erleichterungen dies im Detail umfasst, haben wir Ihnen in einer Übersicht zusammengefasst.
Am 03. Juni 2020 einigte sich die Große Koalition auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket. Welche Aspekte Sie aufgrund der hierbei beschlossenen Absenkung der Mehrwertsteuersätze ab 01.07.2020 beachten müssen, haben wir Ihnen in einem Schreiben übersichtlich aufgeführt. Zudem finden Sie jeweils ein Erklärvideo sowie ein Skript zur Steuersatzänderung für Gastronomiebetriebe bzw. alle Unternehmen (außer Gastro).
Christian Harder
Steuerberater
Geschäftsführender Gesellschafter
c.harder(at)acontax.com
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, stellen Bund und Länder finanzielle Hilfsmittel bereit. Diese teilen sich in Soforthilfen, Zuschüsse und Kreditmittel auf und gestalten sich je nach Unternehmensgröße in unterschiedlichen Höhen:
Janne Petersen
Steuerberater
Geschäftsführender Gesellschafter
j.petersen(at)acontax.com
Stand: 28.05.2023
Extra gut informiert: Blättern Sie hier online in unsere Jubiläumsausgabe hinein.
Wie arbeiten wir bei acontax?
York Lange zeigt es Ihnen in seinem #Stelldichein – als Mitarbeiter für einen Tag.