Mit dem Beschluss der Länder vom 28.10.2020 kam auch die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Rahmen der Novemberhilfe. Diese kann seit dem 25.11.2020 und voraussichtlich bis zum 31.01.2021 beantragt werden.
Nahezu alle Unternehmen erleiden durch die Corona-Pandemie zurzeit wirtschaftliche Einschnitte. Es genügt jedoch nicht, „nur“ diese zu erleiden, um antragsberechtigt zu sein. Im Folgenden werden wir Ihnen daher einen Überblick über die Regelungen der Novemberhilfe geben und – aufgrund der vielen verschiedenen Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Pandemie – auch alle aktuellen bzw. in Planung befindlichen Zuschüsse aufzeigen, um Sie in diesem Dschungel nicht allein zu lassen.
Wir stehen Ihnen weiterhin verstärkt zur Verfügung, um Ihnen mit unserem Know-how weiterzuhelfen.
Sprechen Sie uns gerne an.
In der Vergangenheit erreichten uns viele Rückfragen bezüglich E-Mails, die von externen Unternehmungen an unsere Mandanten zu Informationszwecken über die Novemberhilfe übersandt wurden. Leider spiegelten diese manchmal nicht den gültigen Sachstand wider oder haben diesen inhaltlich nicht vollumfänglich abgebildet. Infolge entstand vereinzelt die Erwartung eines Zuschusses, ohne dass die Voraussetzungen überhaupt erfüllt werden konnten. Deshalb möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte der Novemberhilfe erläutern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen (mindestens 1 Beschäftigte/-r zum 29.02.2020) oder Soloselbständige (kein Beschäftigter zum 29.02.2020 + Haupterwerb), die direkt oder indirekt von der Schließung des gesamten Geschäftsbetriebes durch Beschluss vom 28.10.2020 betroffen sind.
Besonderheiten:
Die Regelungen sind im Einzelfall zu prüfen und auch hier nicht vollumfänglich aufgezeigt.
Sollte Ihr Sachverhalt für Sie nicht klar einzuordnen sein, sprechen Sie uns gerne an.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November 2019 tageweise anteilig für die Dauer der coronabedingten Schließungen gewährt. Hierbei werden Umsätze, die während der Schließung getätigt werden, gegengerechnet, sobald diese 25 Prozent des Vergleichsumsatzes überschreiten. Für Gastronomieunternehmen wird der Außerhausumsatz herausgerechnet. In Summe kann durch diesen Zuschuss daher max. der Umsatz des Vergleichsmonats „aufgefüllt“ werden, sollte Ihr Umsatz trotz Schließung > 25 Prozent betragen (z. B. durch Anlagenverkäufe oder weitere geringfügige Wirtschaftszweige).
Weiterhin ist zu beachten, dass nebeneinanderlaufende Zuschüsse zeitanteilig gegengerechnet werden, soweit diese für denselben Zeitraum gewährt wurden (z. B. Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe II).
Angerechnet werden auch Versicherungsleistungen, die aufgrund von Geschäftsschließungen für den Förderungsmonat November gezahlt werden.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt zunächst in Form einer Abschlagzahlung von 50 Prozent der beantragten Summe, maximal jedoch 10.000 EUR (für Soloselbständige nur 5.000 EUR). Diese Abschlagzahlungen sind bereits möglich.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird zurzeit noch vorbereitet und finalisiert. Eine Abschlusszahlung ist daher noch nicht möglich. Wann dies soweit sein wird, ist noch unklar.
Übersicht der wichtigsten derzeit bestehenden Corona-Zuschüsse für Unternehmer neben der Novemberhilfe:
Abgrenzend zur Novemberhilfe möchten wir Ihnen abschließend die wichtigsten weiteren Zuschüsse auflisten, um Ihnen die größtmögliche Übersichtlichkeit in dieser verwirrenden Zeit zu bieten. Hier unberücksichtigt sind die „Soforthilfe“ und die „Überbrückungshilfe I“, da diese Zuschüsse bereits überholt sind:
Zuschuss | Zeitraum | Bemerkung | Stand |
Novemberhilfe Plus | November 2020 | betrifft Zuschüsse > 1 Mio. EUR | In Planung |
Überbrückungshilfe II | Sep.-Dez. 2020 | Zuschuss auf Basis der Fixkosten (ähnlich Überbrückungshilfe I) | Antragstellung läuft gerade |
Überbrückungshilfe III | Jan.-Juni 2021 | Zuschuss auf Basis der Fixkosten (ähnlich Überbrückungshilfe II) | In Planung |
Neustarthilfe | ab 01.12.2020 | nur für Soloselbständige ohne Fixkosten / Teil der Überbrückungshilfe III | In Planung |
Dezemberhilfe | Dezember 2020 | als Fortführung der Novemberhilfe | In Planung |
Extra gut informiert: Blättern Sie hier online in die aktuelle Ausgabe von „plus & praxis“ hinein.
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York Lange zeigt es Ihnen in seinem #Stelldichein – als Mitarbeiter für einen Tag.